B2B-Rücknahmekonzept gemäß § 19 ElektroG
für Schlagenhauf MTS-electronic
1. Geltungsbereich
Dieses Rücknahmekonzept gilt für alle durch die Schlagenhauf MTS-electronic in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte, die ausschließlich für den gewerblichen Einsatz (B2B) bestimmt sind.
Die Produkte werden nicht für den privaten Endverbrauch (B2C) vertrieben und sind ausschließlich für den Einsatz durch gewerbliche Kunden vorgesehen.
2. Rücknahmepflicht
Gemäß § 19 ElektroG übernimmt die Schlagenhauf MTS-electronic die Rücknahme von Altgeräten, die von ihr in Verkehr gebracht wurden.
Unsere gewerblichen Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Altgeräte zur fachgerechten Entsorgung an uns zurückgegeben werden können.
3. Rücknahmeverfahren
Kunden können Altgeräte jederzeit an folgende Adresse zurücksenden:
Schlagenhauf MTS-electronic
Johannes-Mauthe-Str. 14
72458 Albstadt-Ebingen
Alternativ können Kunden eine kostenpflichtige Rückholung anfragen. Diese wird nach individueller Absprache organisiert.
Die Kosten für den Rückversand trägt der jeweilige Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Entsorgung und Recycling
Die zurückgenommenen Geräte werden ausschließlich über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe dem Recycling zugeführt.
Eine Wiederverwendung oder Weitervermarktung findet nicht statt.
Es wird sichergestellt, dass alle umweltrechtlichen Anforderungen (insbesondere § 20 ElektroG i. V. m. § 21 KrWG) eingehalten werden.
5. Information der Kunden
Unsere gewerblichen Kunden werden auf Rechnungen und Angeboten darauf hingewiesen, dass eine Rückgabe von Altgeräten möglich ist.
6. Dokumentation und Nachweis
Jede Rücknahme wird intern dokumentiert (Kunde, Menge, Datum).
Entsorgungsnachweise der beauftragten Entsorgungsfachbetriebe werden archiviert und können auf Anfrage der zuständigen Behörden vorgelegt werden.