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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen,
Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen von Schlagenhauf Consulting, Inhaber Andreas Schlagenhauf,
Johannes-Mauthe-Str. 14, 72458 Albstadt, handelnd unter
der Marke MTS-electronic (nachfolgend
„MTS-electronic“, „wir“ oder „uns“), mit ihren Kunden in der jeweils
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit abschließt.
Unsere Produkte sind ausschließlich für den Einsatz im gewerblichen
Bereich vorgesehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns
bezogenen Produkte an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
weiterzuveräußern oder anderweitig entgeltlich zu überlassen.
Eine Weiterveräußerung ist ausschließlich an Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen zulässig.
Veräußert oder überlässt der Kunde ein Produkt entgegen dieser
Bestimmung an einen Verbraucher, ist er für die aus seinem
Vertragsverhältnis mit dem Verbraucher entstehenden gesetzlichen,
verbraucherschutzrechtlichen und sonstigen Verpflichtungen selbst
verantwortlich. Zwingende gesetzliche Ansprüche und
Rückgriffsregelungen bleiben unberührt.
Frühere Vertragsverhältnisse unter MTS-electronic
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für
Vertragsverhältnisse, bei denen Schlagenhauf Consulting,
Inhaber Andreas Schlagenhauf, Vertragspartner ist.
Schlagenhauf Consulting hat frühere Vertragsverhältnisse sowie daraus
resultierende Gewährleistungs-, Garantie- oder sonstige vertragliche
Verpflichtungen früherer Betreiber von MTS-electronic nicht übernommen.
Die Fortführung der Marke MTS-electronic begründet keine Übernahme
solcher früheren Vertragsverhältnisse oder Verpflichtungen.
Eine ausdrücklich im Einzelfall vereinbarte Übernahme sowie zwingende
gesetzliche Haftung bleiben hiervon unberührt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis
abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung
vorbehaltlos ausführen.
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Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch
Übersendung einer Auftragsbestätigung, durch Lieferung der Ware,
durch Erbringung der vereinbarten Leistung oder durch Rechnungsstellung
annehmen.
Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts-,
Leistungs- und sonstige Produktangaben dienen der Beschreibung der
Ware. Eine Beschaffenheitsgarantie wird nur übernommen, wenn sie von
uns ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform erklärt wird.
Technisch notwendige oder der Weiterentwicklung dienende Änderungen
bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Funktion, Verwendbarkeit
und Qualität des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen und dem
Kunden zumutbar sind.
Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler sowie sonstige offensichtliche
Unrichtigkeiten in Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen,
Website-Inhalten oder sonstigen Unterlagen können berichtigt werden.
Gesetzliche Rechte, insbesondere wegen Irrtums oder einer fehlerhaften
Erklärung, bleiben unberührt.
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Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung
sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, soweit die
Weiterveräußerung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zulässig ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zulässig.
Forderungen aus einer zulässigen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe unserer jeweils offenen
Forderung aus der betreffenden Lieferung an uns ab. Wir nehmen diese
Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser
Forderungen berechtigt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei
Pfändungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Kunde
unverzüglich zu informieren und den Dritten auf unser Eigentum
hinzuweisen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nach wirksamem Rücktritt können
wir die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.
Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen
des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl in entsprechendem Umfang
freigeben.
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Mängelrechte, RMA, Rücknahme und Lieferantenregress
Für Mängelrechte des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln
beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich keine
längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
- Soweit der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft ist,
gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach der Untersuchung,
verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Zur Dokumentation soll die Mängelanzeige in Textform erfolgen.
- Transportschäden sind uns nach ihrer Feststellung unverzüglich und
möglichst detailliert mitzuteilen. Gesetzliche Untersuchungs- und
Rügepflichten sowie Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bleiben
hiervon unberührt.
- Vor jeder Einsendung eines Geräts oder einer Ware zur technischen
Prüfung, Reparatur, Nacherfüllung oder freiwilligen Rücknahme ist
über das von uns bereitgestellte RMA-Verfahren eine RMA-Nummer
anzufordern. Der von uns übermittelte RMA-Begleitzettel ist
vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Sendung beizulegen.
Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese organisatorischen
Vorgaben nicht eingeschränkt.
- Die Annahme einer RMA-Anfrage, die Vergabe einer RMA-Nummer,
die Annahme einer Rücksendung oder die technische Prüfung eines
eingesandten Geräts stellt für sich allein weder ein Anerkenntnis
eines Mangels noch ein Anerkenntnis einer Gewährleistungs-,
Garantie-, Rücknahme-, Regress- oder sonstigen Einstandspflicht dar.
RMA-Bearbeitungspauschale bei nicht ordnungsgemäßer Einsendung
Das vorstehend beschriebene RMA-Verfahren ist vor jeder Einsendung
einzuhalten. Wird eine Ware ohne zuvor erteilte RMA-Nummer, ohne den
erforderlichen RMA-Begleitzettel oder an eine von der im RMA-Verfahren
mitgeteilten Rücksendeanschrift abweichende Anschrift eingesandt,
fällt für den hierdurch typischerweise entstehenden zusätzlichen
manuellen Zuordnungs- und Bearbeitungsaufwand eine Pauschale von 30,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an.
Dies gilt ebenso für Rücksendungen, die aufgrund vom Kunden zu
vertretender unvollständiger oder fehlender Angaben nicht eindeutig
einem Vorgang zugeordnet werden können.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder
ein wesentlich geringerer zusätzlicher Bearbeitungsaufwand entstanden
ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen
Aufwands vorbehalten.
Technische Prüfungen und Prüfkosten
Ergibt eine Prüfung, dass kein von uns zu vertretender Mangel vorliegt,
begründet dies für sich allein noch keinen Anspruch auf Erstattung
unserer Prüfkosten. Ein Anspruch auf Ersatz angemessener Prüf-,
Transport- oder sonstiger Aufwendungen bleibt jedoch nach den
gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten, insbesondere wenn der Kunde
erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel der von
uns gelieferten Ware vorliegt und die Ursache der beanstandeten
Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
Dies kann insbesondere bei einem eindeutig falschen Anschluss,
ungeeigneter Stromversorgung, fehlerhafter externer Beschaltung oder
einem sonstigen vom Kunden zu verantwortenden Fehler der Fall sein.
Prüfungen, Reparaturen oder sonstige Leistungen außerhalb bestehender
Mängelrechte können nach vorheriger Vereinbarung kostenpflichtig
durchgeführt werden.
Ältere MTS-Produkte
Auch Produkte aus früheren MTS-Produktgenerationen können über unser
RMA-Verfahren zur kostenpflichtigen technischen Prüfung oder Reparatur
angemeldet werden, soweit eine Bearbeitung technisch noch möglich und
wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierdurch wird kein Gewährleistungs-,
Garantie- oder sonstiger Anspruch gegen Schlagenhauf Consulting aus
einem früheren Vertragsverhältnis begründet. Maßgeblich für
gesetzliche Mängelansprüche bleibt der jeweilige Verkäufer aus dem
ursprünglichen Kaufvertrag.
Freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern besteht kein allgemeines
gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Eine Rücknahme
mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich freiwillig und nur nach
vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch uns in Textform.
Die Vergabe einer RMA-Nummer allein stellt keine Zustimmung zur
Rücknahme dar.
Wird eine freiwillige Rücknahme vereinbart, berechnen wir grundsätzlich
eine Rücknahmegebühr von 20 % des auf der ursprünglichen Rechnung ausgewiesenen
Netto-Positionspreises der tatsächlich zurückgenommenen Ware,
mindestens jedoch 20,00 € netto zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer, sofern in der Rücknahmefreigabe keine
abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Bei einer Teilrücknahme wird der anteilige Netto-Positionspreis der
tatsächlich zurückgenommenen Menge zugrunde gelegt.
Fehlende Teile, Beschädigungen, Wertminderungen oder erforderliche
Aufbereitungsarbeiten können zusätzlich nach ihrem tatsächlich
entstandenen Aufwand beziehungsweise ihrer tatsächlichen Wertminderung
berücksichtigt werden.
Sonderanfertigungen, kundenspezifisch konfigurierte Produkte und
speziell für den Kunden beschaffte Ware sind grundsätzlich von einer
freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen, sofern wir einer Rücknahme nicht
ausdrücklich in Textform zustimmen.
Direktlieferungen und Abnehmer unseres Kunden
Gewährleistungs- und sonstige vertragliche Mängelansprüche bestehen
grundsätzlich ausschließlich zwischen den Parteien des jeweiligen
Kaufvertrags. Liefern wir auf Weisung unseres Kunden unmittelbar an
dessen Abnehmer oder einen sonstigen Dritten, begründet die
Direktlieferung allein kein eigenes Vertragsverhältnis zwischen uns
und dem Empfänger.
Dasselbe gilt für eine unmittelbare technische Kommunikation,
Fehleranalyse, RMA-Abwicklung, Reparatur oder sonstige Serviceleistung
gegenüber einem Abnehmer oder sonstigen Dritten. Hierdurch entstehen
ohne ausdrückliche Vereinbarung keine eigenen vertraglichen
Gewährleistungs- oder Garantieansprüche des Dritten gegen uns.
Zwingende gesetzliche Ansprüche sowie ausdrücklich von uns
übernommene Garantien bleiben unberührt.
Beabsichtigt der Kunde, wegen eines von seinem Abnehmer geltend
gemachten Mangels Rückgriffs-, Aufwendungsersatz- oder sonstige
Mängelansprüche gegen uns geltend zu machen, hat er uns über den
behaupteten Mangel und die gegen ihn geltend gemachten Ansprüche
unverzüglich zu informieren und uns, soweit zumutbar, vor
Anerkennung, Erfüllung oder vergleichsweiser Regelung des Anspruchs
Gelegenheit zur eigenen Prüfung und Stellungnahme zu geben.
Lieferantenregress
Für Rückgriffs- und Aufwendungsersatzansprüche innerhalb einer
Lieferkette, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des
§ 377 HGB bleiben unberührt.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, bei zwingender Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen, in denen das Gesetz
zwingend längere Verjährungsfristen vorsieht.
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Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie
für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
haften wir nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte
Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz, sowie eine Haftung aus ausdrücklich
übernommenen Garantien bleiben unberührt.
6
Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse oder
auf dessen ausdrückliche Weisung unmittelbar an einen von ihm
benannten Dritten.
Eine Direktlieferung an einen Abnehmer oder sonstigen Dritten erfolgt
ausschließlich im Auftrag unseres Kunden und begründet ohne
ausdrückliche Vereinbarung kein eigenes Vertragsverhältnis mit dem
Empfänger.
Soweit die Ware auf Wunsch des Kunden versendet wird, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der
Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über,
soweit gesetzlich zulässig.
Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen zu den auf unserer Website,
im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Konditionen.
Lieferungen ins Ausland sind auf Anfrage möglich. Versandkosten,
Lieferbedingungen und sonstige Konditionen für Auslandslieferungen
werden individuell vereinbart und im Angebot oder in der
Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
Soweit bei einer Auslandslieferung nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung FCA Johannes-Mauthe-Str. 14, 72458 Albstadt,
Deutschland – Incoterms® 2020.
Der Kunde ist für die ihn im jeweiligen Bestimmungsland treffenden
Einfuhr-, Zoll-, Registrierungs-, Melde- und sonstigen
öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen verantwortlich, soweit diese
gesetzlich seinem Verantwortungsbereich zugeordnet sind.
Zwingende gesetzliche Verpflichtungen, die uns insbesondere als
Hersteller, Lieferant oder Exporteur treffen, werden hierdurch nicht
auf den Kunden übertragen.
Angegebene Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
als verbindlich bestätigt wurden. Lieferzeiten stehen unter dem
Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir
ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen haben
und die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist.
Werden wir endgültig nicht beliefert und ist uns die geschuldete
Leistung deshalb ohne eigenes Verschulden nicht möglich oder nicht
zumutbar, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erhaltene
Gegenleistungen für nicht erbrachte Leistungen werden unverzüglich
erstattet.
Werden wir durch höhere Gewalt oder andere bei Vertragsschluss nicht
vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse vorübergehend
an der Lieferung oder Leistung gehindert, verlängern sich vereinbarte
Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Wir werden den Kunden über eine
solche Verzögerung nach Kenntniserlangung informieren.
Dauert ein solches Ereignis so lange an, dass ein Festhalten am
Vertrag für eine Partei unzumutbar wird, bleiben die gesetzlichen
Rechte zur Lösung vom Vertrag unberührt.
7
Preise und Versandkosten
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten
Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Für Lieferungen innerhalb Deutschlands berechnen wir pauschal
7,00 € netto pro Bestellung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,
sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine abweichende
Regelung getroffen wurde.
Bei Auslandslieferungen werden Versandkosten und etwaige zusätzliche
Nebenkosten individuell nach Zielland, Versandart, Gewicht,
Abmessungen und Aufwand berechnet und im Angebot oder in der
Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
Etwaige Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, Gebühren oder sonstige
landesspezifische Abgaben außerhalb Deutschlands trägt der Kunde,
soweit diese gesetzlich seinem Verantwortungsbereich zugeordnet sind
und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung per Vorkasse oder Rechnung.
Bei vereinbarter Vorkasse beginnen Produktion und Versand
grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang des vereinbarten
Rechnungsbetrags, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von
30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig,
sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung
kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.
Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart
wurde.
Rechnungen können im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen
Vorgaben elektronisch übermittelt werden. Der Kunde hat uns die für
eine ordnungsgemäße elektronische Rechnungsübermittlung erforderlichen
Empfängerdaten mitzuteilen und Änderungen unverzüglich bekanntzugeben.
Zahlungen in bar oder per Scheck werden nicht akzeptiert.
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Insbesondere sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Verzugspauschale
nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die
Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet
wird, stehen uns die gesetzlichen Rechte, insbesondere nach
§ 321 BGB, zu.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
unser Geschäftssitz in Albstadt.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
Gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben
unberührt.
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Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben
Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zur
Dokumentation sollen individuelle Vereinbarungen und Änderungen in
Textform festgehalten werden.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den
Vertrag, insbesondere Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder
Minderungserklärungen, sollen zur Dokumentation in Textform erfolgen,
soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Stand: 25.08.2026