Direkt derzeit nicht möglichGewerbliche Endkunden im EU-Ausland
Kauft ein Unternehmen unsere Geräte für den Einsatz im eigenen Betrieb,
ist es in diesem Zusammenhang Endnutzer. Dies gilt auch dann, wenn das
Gerät ausschließlich professionell und niemals privat verwendet wird.
Bei einem grenzüberschreitenden Fernabsatz direkt an einen solchen
Endnutzer können für MTS-electronic Hersteller-, Registrierungs-,
Bevollmächtigungs-, Melde- und Entsorgungspflichten im jeweiligen
Mitgliedstaat entstehen.
Da wir entsprechende Registrierungen und Bevollmächtigte derzeit
ausschließlich für Deutschland unterhalten, nehmen wir solche
Direktaufträge im EU-Ausland derzeit nicht an.
Grundsätzlich möglichHändler und Wiederverkäufer im EU-Ausland
Kauft ein im jeweiligen Mitgliedstaat ansässiger Händler unsere Geräte
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zum gewerblichen Weiterverkauf,
liegt eine andere Vertriebskonstellation vor.
Der dortige Händler beziehungsweise Erstinverkehrbringer übernimmt
grundsätzlich die für ihn im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden
Hersteller- und EPR-Pflichten.
Deshalb können wir entsprechend aufgestellte und gesetzeskonform
arbeitende Wiederverkäufer innerhalb der Europäischen Union
grundsätzlich beliefern.