2
Unentgeltliche Rückgabe von Altbatterien
Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien getrennt zu sammeln und einer geeigneten Rückgabe- oder Sammelstelle zuzuführen.
Altbatterien können insbesondere unentgeltlich bei kommunalen Wertstoffhöfen, Schadstoffmobilen und bei Händlern zurückgegeben werden, die Batterien der jeweiligen Art führen oder geführt haben.
Bitte beachten Sie die Annahmebedingungen der jeweiligen Rückgabe- oder Sammelstelle.
3
Batterien vor der Geräteentsorgung entnehmen
Vor der Entsorgung eines Elektrogeräts sind Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest im Gerät verbaut sind, grundsätzlich aus dem Gerät zu entnehmen.
Entsorgen Sie das Elektrogerät und die entnommenen Batterien getrennt über die jeweils vorgesehenen Rückgabewege.
Beachten Sie hierzu zusätzlich die Hinweise zur Rücknahme von Elektroaltgeräten.