Hinweis zum Kauf über einen Händler
Bei einem Gewährleistungsfall ist grundsätzlich der Händler oder Wiederverkäufer zuständig, bei dem das Gerät gekauft wurde. Er ist Ihr erster Vertragspartner und Ansprechpartner.
Wir prüfen dennoch gerne, wer für dieses Gerät unser ursprünglicher Kunde war, und teilen Ihnen diese Information per E-Mail mit, falls Ihnen Ihr Verkäufer nicht bekannt ist.