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Rücknahme von Altgeräten

B2B-Rücknahme nach ElektroG

Rücknahme von Elektroaltgeräten

Für Elektro- und Elektronikgeräte, die von Schlagenhauf Consulting unter der Marke MTS-electronic als Geräte anderer Nutzer als privater Haushalte in Verkehr gebracht wurden und für die wir nach dem ElektroG verantwortlich sind, stellen wir eine zumutbare Rückgabemöglichkeit bereit.

Elektroaltgeräte müssen getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden.

Wichtige Abgrenzung

Entsorgung oder technische Prüfung?

Die Altgeräte-Rücknahme nach ElektroG und unser RMA-Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke. Bitte wählen Sie vor einer Einsendung den richtigen Weg.

Altgeräte-Rücknahme

Das Gerät soll endgültig abgegeben werden

Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite, wenn das Gerät nicht mehr weiterverwendet werden soll und als Elektroaltgerät zurückgegeben werden soll.

Altgerät anmelden
RMA / Service

Das Gerät soll geprüft oder repariert werden

Für Reklamationen, technische Prüfungen, Reparaturen oder die Prüfung eines möglichen Gewährleistungsanspruchs ist ausschließlich das separate RMA-Verfahren vorgesehen.

Zum RMA-Verfahren
1. Geltungsbereich

Für welche Geräte gilt diese Rückgabemöglichkeit?

Dieses Rücknahme- und Informationsangebot gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die von Schlagenhauf Consulting, Inhaber Andreas Schlagenhauf, handelnd unter der Marke MTS-electronic, als Geräte anderer Nutzer als privater Haushalte in Verkehr gebracht wurden und für die Schlagenhauf Consulting nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz rücknahme- beziehungsweise entsorgungsverantwortlich ist.

Fremdgeräte und Geräte anderer Hersteller werden über dieses Verfahren nicht zurückgenommen.

Bei älteren Geräten, die unter MTS-electronic von einem früheren rechtlich selbstständigen Betreiber in Verkehr gebracht wurden, prüfen wir auf Anfrage zunächst, ob und auf welcher Grundlage eine Rückgabe über dieses Verfahren möglich ist. Die bloße Fortführung der Marke MTS-electronic bedeutet nicht, dass jedes ältere Gerät automatisch von der gesetzlichen Rücknahmeverantwortung von Schlagenhauf Consulting erfasst wird.

Bitte im Zweifel trotzdem anfragen: Wenn Sie nicht sicher wissen, wann oder durch wen ein älteres MTS-electronic Gerät in Verkehr gebracht wurde, geben Sie Modell, ungefähres Alter und – soweit vorhanden – Rechnungs- oder Gerätedaten im Formular an. Wir prüfen den Vorgang vor einer Rücksendung.
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Rückgabemöglichkeit nach § 19 ElektroG

Hersteller müssen für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte, die nicht als historische Altgeräte einzuordnen sind und für die sie verantwortlich sind, eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen. Die auf dieser Seite beschriebene Anmeldung und Rückgabe bildet unsere entsprechende Rückgabemöglichkeit.

Der Endnutzer ist nicht verpflichtet, ein solches Altgerät an den Hersteller zu überlassen. Wird ein anderer gesetzlich zulässiger Entsorgungsweg gewählt, ist der Endnutzer dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Anforderungen an Behandlung und Verwertung eingehalten werden.

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Wiederverwendung, Behandlung und Verwertung

Im Fall einer Rücknahme wird vor weiteren Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahmen geprüft, ob das Altgerät oder einzelne Bauteile für eine Vorbereitung zur Wiederverwendung geeignet sind, soweit diese Prüfung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Erfolgt keine Vorbereitung zur Wiederverwendung, wird das Altgerät entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Erstbehandlung, Behandlung und Verwertung zugeführt. Hierfür werden entsprechend qualifizierte beziehungsweise zertifizierte Entsorgungs- und Erstbehandlungspartner eingesetzt.

4. Rücknahmeverfahren

So melden Sie ein Elektroaltgerät an

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Rückgabe anmelden

Füllen Sie das Formular am Seitenende vollständig aus. Geben Sie insbesondere Modell beziehungsweise Gerätetyp, Anzahl, ungefähres Alter, Zustand und – soweit vorhanden – Kauf- oder Rechnungsdaten an.

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Prüfung und Freigabe abwarten

Wir prüfen, ob das Gerät über dieses Rücknahmeverfahren angenommen werden kann. Anschließend erhalten Sie eine ausdrückliche Rücknahmefreigabe sowie die für den Vorgang maßgeblichen Hinweise zur Kennzeichnung, Verpackung und Versandabwicklung.

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Nach Freigabe sicher versenden

Senden Sie das Altgerät erst nach der Freigabe und entsprechend den übermittelten Hinweisen ein. Besondere Transportvorschriften, insbesondere bei beschädigten oder enthaltenen Batterien und Akkumulatoren, sind zu beachten.

Sofern in der Rücknahmefreigabe keine abweichende Rückgabestelle angegeben wird, lautet die Anschrift:

Rückgabeadresse
Schlagenhauf Consulting
MTS-electronic – Elektroaltgeräte
Johannes-Mauthe-Str. 14
72458 Albstadt
Deutschland
Wichtig: Senden Sie kein Elektroaltgerät ohne vorherige Rücknahmefreigabe ein. Unangekündigte, unfrei versandte oder nicht eindeutig zuordenbare Sendungen können zurückgewiesen beziehungsweise auf Kosten des Absenders zurückgesandt werden. Maßgeblich sind die Hinweise in der jeweiligen Rücknahmefreigabe.
5. Kostenregelung

Anlieferung und Entsorgungskosten

Bei der Kostentragung ist zwischen der Anlieferung zur mitgeteilten Rückgabestelle und der eigentlichen Entsorgung des Altgeräts zu unterscheiden.

Anlieferung beziehungsweise Versand

Die Organisation und Kosten der Anlieferung beziehungsweise Versendung bis zu der von uns mitgeteilten Rückgabestelle trägt grundsätzlich der Endnutzer, sofern in der Rücknahmefreigabe keine andere Vereinbarung getroffen wird oder eine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.

Entsorgung nach § 19 Abs. 3 ElektroG

Für Altgeräte, für die Schlagenhauf Consulting nach § 19 ElektroG die Entsorgungsverantwortung trifft, tragen wir die gesetzlich von uns zu tragenden Kosten der ordnungsgemäßen Entsorgung, soweit keine gesetzlich zulässige abweichende Vereinbarung besteht.

Historische Altgeräte

Für historische Altgeräte gelten besondere gesetzliche Regeln. Die Entsorgungskosten historischer Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte trägt nach § 19 Abs. 3 ElektroG grundsätzlich der Endnutzer. Ob ein Gerät als historisches Altgerät einzuordnen ist, richtet sich nach § 3 Nr. 4 ElektroG.

Abweichende Vereinbarungen

Hersteller und Erwerber beziehungsweise gewerbliche Endnutzer können im gesetzlich zulässigen Umfang abweichende Vereinbarungen über die Kostentragung treffen. Eine solche Vereinbarung muss im konkreten Fall ausdrücklich getroffen werden.

6. Vorbereitung durch den Endnutzer

Was vor der Rückgabe zu beachten ist

  • Elektroaltgeräte sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
  • Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle grundsätzlich zerstörungsfrei vom Altgerät zu trennen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
  • Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe grundsätzlich ebenfalls zerstörungsfrei zu trennen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
  • Der Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät vor der Übergabe vollständig und sicher zu löschen.
  • Vertrauliche betriebliche Daten und sonstige nicht mehr benötigte Informationen sollten vor der Übergabe ebenfalls vollständig entfernt werden.
  • Das Gerät ist transportsicher zu verpacken. Bei beschädigten, aufgeblähten oder sonst auffälligen Batterien und Akkumulatoren oder anderen gefahrgutrechtlich relevanten Bestandteilen darf kein Versand erfolgen, bevor die konkrete Versandmöglichkeit mit uns abgestimmt wurde.
Batterien und Altbatterien: Weitere Hinweise zur sicheren Verwendung und getrennten Entsorgung von Batterien finden Sie auf unserer Seite Batterien und Altbatterien .
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Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne

Symbol der durchgestrichenen Mülltonne für die getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf einem Elektro- oder Elektronikgerät weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden darf.

Entsprechend gekennzeichnete Elektroaltgeräte sind einer getrennten Erfassung und anschließend einer ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung zuzuführen.

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Dokumentation der Rücknahme

Rücknahmen werden entsprechend den für uns geltenden gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Hierzu können insbesondere Geräteart, Stückzahl beziehungsweise Gewicht, Rücknahmedatum und der weitere Behandlungs- oder Verwertungsweg erfasst werden.

Soweit erforderlich, werden Nachweise der von uns eingesetzten Entsorgungs- und Erstbehandlungspartner im Rahmen der gesetzlichen Dokumentations- und Mitteilungspflichten vorgehalten.

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Rechtliche Grundlage

Die Rückgabemöglichkeit für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte richtet sich insbesondere nach § 19 ElektroG. Die Informationspflichten der Hersteller gegenüber den Endnutzern solcher Altgeräte ergeben sich aus § 19a ElektroG.

Das für entsprechende B2B-Geräte gegenüber der zuständigen Behörde vorzulegende Rücknahmekonzept richtet sich nach § 7a ElektroG. Maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Häufige Fragen

Fragen zur B2B-Altgeräte-Rücknahme

Ist die Altgeräte-Rücknahme dasselbe wie eine RMA?

Nein. Die Altgeräte-Rücknahme ist für Geräte vorgesehen, die endgültig abgegeben und nicht mehr weiterverwendet werden sollen. Für technische Prüfungen, Reparaturen, Reklamationen oder mögliche Gewährleistungsfälle nutzen Sie bitte das separate RMA-Verfahren.

Kann ich ein Altgerät ohne vorherige Anmeldung einsenden?

Nein. Bitte melden Sie das Gerät zunächst über das Formular auf dieser Seite an und warten Sie unsere ausdrückliche Rücknahmefreigabe und die Versandhinweise ab.

Werden auch sehr alte MTS-electronic Geräte zurückgenommen?

Das muss im Einzelfall geprüft werden. Bei Geräten, die von einem früheren rechtlich selbstständigen Betreiber in Verkehr gebracht wurden, besteht nicht automatisch allein wegen der Fortführung der Marke eine Rücknahmeverantwortung von Schlagenhauf Consulting. Melden Sie das Gerät trotzdem über das Formular an; wir prüfen die Zuordnung vor einer Rücksendung.

Wer trägt die Versandkosten zur Rückgabestelle?

Die Anlieferung beziehungsweise Versendung bis zu der von uns mitgeteilten Rückgabestelle erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Endnutzers, sofern in der Rücknahmefreigabe nichts anderes vereinbart wird oder eine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht. Die gesetzliche Kostentragung für die eigentliche Entsorgung nach § 19 Abs. 3 ElektroG bleibt hiervon unberührt.

Kann ich Batterien zusammen mit dem Altgerät zurückgeben?

Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe grundsätzlich zerstörungsfrei zu trennen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Bei fest eingebauten oder beschädigten Batterien geben Sie dies bereits bei der Anmeldung an, damit wir Ihnen die passenden Versandhinweise mitteilen können.

Muss ich Daten auf dem Gerät vorher löschen?

Ja. Für das Löschen personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät ist der Endnutzer selbst verantwortlich. Dasselbe gilt praktisch auch für vertrauliche betriebliche Daten, die vor einer Übergabe entfernt werden sollten.

Stand: 26.08.2026
Altgerät zur Rückgabe anmelden

Formular zur Rücknahme von Elektroaltgeräten

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Rücknahmefreigabe oder eine Rückmeldung, falls das Gerät nicht über dieses Verfahren angenommen werden kann. Senden Sie vor der Freigabe kein Altgerät ein.

Ansprechpartner
z.B. DZG-T, INF-2015, SESAM-B, ...
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Tragen Sie hier bitte das exakte Gesamtgewicht (in kg) aller Geräte ein
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