V
Vorkasse
Wird Vorkasse vereinbart, erhalten Sie den zu zahlenden Betrag und
die für den Auftrag gültigen Zahlungsdaten mit unseren
Vertragsunterlagen beziehungsweise der Rechnung.
Produktion und Versand beginnen grundsätzlich erst nach vollständigem
Eingang des vereinbarten Betrags, sofern im Einzelfall nichts anderes
vereinbart wurde. Banklaufzeiten können den Produktions- oder
Versandbeginn entsprechend verschieben.
Wichtig zur Bankverbindung Verwenden Sie ausschließlich die Bankverbindung, die auf unserer
aktuellen Auftragsbestätigung beziehungsweise Rechnung angegeben ist.
Zahlungsdaten werden auf dieser Website bewusst nicht veröffentlicht.
R
Kauf auf Rechnung
Geschäftskunden können nach Vereinbarung auf Rechnung beliefert werden.
Sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung
kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde, ist der
Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart
wurde. Zahlungen in bar oder per Scheck werden nicht akzeptiert.
Elektronische Rechnungen und E-Rechnungen
Rechnungen werden entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen
Vorgaben elektronisch übermittelt. Soweit für den konkreten Umsatz eine
strukturierte elektronische Rechnung gesetzlich erforderlich oder
zwischen den Parteien vereinbart ist, verwenden wir ein hierfür
zulässiges elektronisches Rechnungsformat.
Mit jeder Bestellung ist uns die E-Mail-Adresse beziehungsweise
der elektronische Empfangsweg mitzuteilen, an den die Rechnung für den
betreffenden Auftrag übermittelt werden soll. Dies gilt ebenso
für erforderliche Bestellreferenzen, Lieferantennummern,
Buyer-Reference-Angaben, Leitweg-IDs oder sonstige für die korrekte
elektronische Zuordnung benötigte Informationen.
Wird uns mit der Bestellung kein abweichender Rechnungsempfänger und
kein anderer zulässiger elektronischer Empfangsweg mitgeteilt, verwenden
wir für diesen Auftrag die geschäftliche E-Mail-Adresse, von der die
Bestellung an uns übermittelt wurde beziehungsweise die im Rahmen der
Bestellung als maßgebliche Kommunikationsadresse verwendet wird. Diese
Adresse gilt für den betreffenden Auftrag als vom Kunden benannte
elektronische Rechnungsempfangsadresse.
Wird die Rechnung an diese Adresse ordnungsgemäß übermittelt und dort
abrufbereit bereitgestellt, gilt sie nach den allgemeinen Regeln als
zugegangen. Eine tatsächliche Kenntnisnahme durch die interne
Buchhaltung, den Einkauf oder eine andere Abteilung des Kunden ist
hierfür nicht erforderlich. Dies gilt nicht, wenn uns eine technische
Unzustellbarkeit oder ein vergleichbarer Übermittlungsfehler bekannt
wird.
Nachträglich mitgeteilte interne Adressierungs-, Routing- oder
Weiterleitungswünsche ändern den bereits erfolgten Zugang und die
vereinbarte Fälligkeit nicht. Wurde die erforderliche
Rechnungsadresse oder interne Empfängerangabe nicht rechtzeitig
mitgeteilt, ist der Besteller beziehungsweise der Kunde für die
ordnungsgemäße interne Weiterleitung der bereits übermittelten Rechnung
verantwortlich. Eine Rechnung wird für den laufenden Vorgang nicht allein
deshalb rückwirkend neu ausgestellt oder als unwirksam behandelt, weil
nachträglich eine andere interne Empfängeradresse, Bestellreferenz oder
Weiterleitungsstelle genannt wird.
Unberührt bleiben notwendige Rechnungsberichtigungen wegen tatsächlich
unzutreffender oder gesetzlich erforderlicher fehlender
Rechnungsangaben sowie zwingende gesetzliche Vorgaben zu einem bestimmten
Übermittlungsweg. Insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern sind
erforderliche Leitweg-IDs, Portale, Bestellreferenzen oder sonstige
zwingende Empfängerangaben rechtzeitig mit der Bestellung bereitzustellen.